Informationen für deutsche Staatsangehörige
Wichtige Informationen zur Ausstellung von Reisepässen ab dem 01.November 2007
Am 1. November 2007 trat in Deutschland das neue Passgesetz in Kraft. Wir möchten Sie im folgenden über die wichtigsten Neuerungen im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Reisepasses (ePass) der zweiten Generation informieren.
Im ePass der zweiten Generation sind personen- und dokumentenbezogen Daten auf einem Chip gespeichert:
- zur Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
- zum Dokument: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum
Außerdem sind im ePass sogenannte biometrische Daten gespeichert:
- im ePass der ersten Generation (Antragsdatum bis 31. Oktober 2007) das Passfoto
- im ePass der zweiten Generation (Antragsdatum ab 1. November 2007) das Foto und zwei Fingerabdrücke
Die Abnahme von Fingerabrücken ist ab dem vollendeten 6. Lebensjahr zwingend vorgeschrieben.
Die elektronischen Reisepässe wurden eingeführt, um die Identitätsprüfung von Reisenden zu verbessern. Die biometrischen Merkmale können maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammengehören. Biometrische Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit eingesetzt.
Weitere wichtige Regelungen des neuen Passgesetzes sind:
- Wegfall des Kindereintrags in den Pass eines Elternteils
- Gültigkeitsdauer von Pässen für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre (bisher 5 Jahre)
- Wegfall der Eintragung des Ordens- und Künstlernamens
Mit der Einführung der Fingerabdrücke im ePass werden die Gebühren nicht angehoben. Damit liegt der deutsche ePass beim internationalen Preisvergleich im unteren Drittel.
Alle bereits ausgegebenen Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Ein vorzeitiger Umtausch von Dokumenten ist also nicht erforderlich.
Neben den regulären ePässen wird es im Generalkonsulat weiterhin die vorläufigen Reisepässe geben, die ohne Chip innerhalb weniger Tage ausgestellt werden können.
Zum ePass kann unter
www.ePass.de
alles Wissenswerte abgerufen werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie natürlich auch im Generalkonsulat.
(Tel.: 3972333)
Sicherheitshinweise
Über die Sicherheitslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten informieren wir Sie tagesaktuell auf der Website des Auswärtigen Amts.
Sicherheitshinweise
Hilfe in Notfällen
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.
Servicespektrum Konsularhilfe
Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.
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Der Deutschsprachige Frauenkreis Dubai (DFD)
Der DFD bietet deutschsprachigen Frauen innerhalb der VAE ein Forum zum kennen lernen von Gleichgesinnten, gemeinsame Unternehmungen und Hobbygruppen an.
Regelmässige Frühstückstreffen am jeweils ersten Sonntag im Monat sind eine feste Anlaufstelle, um neue Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen.
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